Deklaration von Eingriffen ohne Schmerzausschaltung
In der Schweizer Tierschutzgesetzgebung sind schmerzhafte Eingriffe an Tieren verboten oder die schmerzhaften Eingriffe müssen unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Mit dieser tierschonenden landwirtschaftlichen Praxis nimmt die Schweiz mit ein paar wenigen anderen Ländern weltweit eine führende Rolle im Umgang mit den schmerzhaften Eingriffen an Tieren ein. Um den Schweizer Konsumenten diese besondere Praxis aufzuzeigen, wurde Mitte 2025 die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) so angepasst, dass Fleisch von Tieren, bei welchen schmerzhafte Eingriffe ohne vorgängige Schmerzausschaltung gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung vorgenommen werden, mit «Mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert.» ausgezeichnet werden muss. Von dieser Änderung betroffen sind:
- Rindfleisch (Bos taurus), ganz oder in Stücken, von Tieren, die ohne Schmerzausschaltung kastriert
oder enthornt wurden; - Schweinefleisch, ganz oder in Stücken, von Tieren, bei welchen die Kastration, das Kupieren des
Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Schmerzausschaltung erfolgte; - Fleisch von Hühnern, ganz oder in Stücken, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert
wurde.
Mit dieser Deklaration wird die Sicht auf die Tierhaltung und den Umgang mit den Tieren in den Erzeugerländern nur auf diese kurze Phase des Eingriffs reduziert. Die Vorzüge von Tierhaltungen im Ausland, wie zum Beispiel die permanente Weidehaltung von Rindern und Schafe in der südlichen Hemisphäre, wo sich die Tiere über das ganze Jahr artgerecht bewegen und ernähren können, wird dabei nicht aufgezeigt.
Die GVFI wird ihre Kunden auf den Lieferpapieren über die Pflicht zur Auslobung des Deklarationstextes informieren.
Olivier Freiburghaus
Leiter Nachhaltigkeit und Tierwohl
+41 61 264 50 57